Gewerbeimmobilie Kleine Industriestr. 13 in 36251 Bad Hersfeld - Probleme, Mietmängel über Jahre

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Wir haben das oben genannte Objekt im Jahre 2002 angemietet. Im Laufe der Zeit wurden uns immer wieder von der Vermieterseite Versprechen zugesagt, die nie eingehalten worden sind.

Des Weiteren sind im laufe der Zeit etliche Mietmängel aufgetreten, die ordnungsgemäß angezeigt worden sind (von uns bzw. von der Rechtsanwaltskanzlei) und in keinster Weise beseitigt worden sind. Der Gipfel ist, dass die Gastherme/Heizungsanlage vom Schornsteinfeger im Jahre 2012 stillgelegt worden ist, da der Kamin abgetragen wurde.

Das heißt, dass das Gebäude über keine Heizung mehr verfügte und wir unsere Büroräume und Badausstellung mit 3000 Watt Gebläsen beheizen mussten. Eine neue Gastherme wurde erst nach mehreren Jahren in 2016 eingebaut (dies belegen die Bilddokumentationen).

Die anderen Mängel wie z.B. verschimmelter Keller, Wasserschäden durch eingefrohrene Leitungen durch keine vorhandene Heizung belegen die Bilder.

Die undichten/blinden Fenster wurden ebenso über Jahre angezeigt, dass das Wasser bei Regen die Fensterbrüstung herunterläuft und den Putz an den Wänden bzw. das Wasser in die Bad-Kojen eindringt. Ein Fenster wurde dann Ende 2016 nach mehreren Jahren ausgetauscht. Die alten Fenster sind nach wie vor undicht und stellen gravierende Mängel da.

Die Elektroinstallationen im Keller sind laut Vermieterseite normale Zustände, die Bilddokumentationen beweisen anderes.

Der Wasserschaden der in der Ausstellung entstanden ist, wurde ordnungsgemäß am 10.10.2014 beim Vermieter angezeigt. Nach über Zwei-einhalb Monaten hat der Vermieter es nicht für Nötig gehalten, den Schaden bei seiner Gebäudeversicherung anzuzeigen. Nach weiteren Schreiben und Ermahnungen wurde am 09.02.2015 ein Gutachten über den Leitungswasserschaden erstellt durch den Sachverständigen Herrn Schöbener, der in dem Gutachten KLAR festgestellt hat, dass die Bodenplatte und Wände getrocknet werden müssen und eine Bautrocknung erfolgen muss. Dieser Schaden wurde vom Vermieter bis zum 31.12.2016 nicht behoben. Die Summe von der Versicherung hat der Vermieter erhalten. Wir konnten 65 m² der Ausstellungsfläche nicht nutzen, da der Wasserschaden seit dem 10.10.2014 nicht behoben wurde.

Nach alldem haben wir noch ein Sachverständigen Gutachten eingeholt, welches Sie sich in der Menü Leiste anschauen können und worin die Mängel bestätigt werden.

Wir haben uns nach mehreren Jahren des Ärgers von diesen Zuständen gelöst und haben ein neues Firmengebäude gekauft.


Im übrigen können wir jeden Tag bzgl. der Mängel dokumentieren. Wir behalten uns vor, weitere Videos und Bilder über die Zustände hinzuzufügen.


Fazit: Lassen Sie sich nicht blenden wenn Sie Interesse an der maroden Immobilie haben und lassen Sie sich alles schriftlich geben und investieren Sie selbst kein Geld!


P.S. Laut Vermieterseite gibt es keine Mängel ... die Bilder sprechen eine andere Sprache


Video 1: Regelmäßiges eindringen von Wasser in den Keller.

Video 2: So wurde das Gebäude beheizt, da keine Heizung vorhanden war.